T
Tanja's Rasselbande
Mitglied
- Beiträge
- 144
Dann habe ich das hier gefunden:
MITNAHMEREGELUNGEN
Um eine Einschleppung oder Ausbreitung der Aviären Influenza (sog. Geflügelpest oder Vogelgrippe) zu verhindern, herrschen seit 2005 bei der Einreise von Heimvögeln verschärfte Einfuhrbestimmungen. Der Begriff der Heimvögel umfasst alle Vogelarten, bei denen es sich nicht um Hühner, Truthühner, Perlhühner, Enten, Gänse, Wachteln, Tauben, Fasane, Rebhühner und Laufvögel handelt. Beispielsweise fallen Papageien und Sittiche unter den Begriff der Heimvögel.
Sollen die eigenen Heimvögel durch den Tierhalter oder einen durch ihn ermächtigten Person zu den erleichterten Bedingungen im Reiseverkehr mitgenommen werden, so ist die Tierzahl sowohl bei der Einreise aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat (Verbringen) als auch bei der Einfuhr (Eingang) aus einem Drittland nach Deutschland bzw. in das Gebiet der Europäischen Union begrenzt (siehe unten). Ferner dürfen das Verbringen bzw. der Eingang der Vögel in das Gebiet der Europäischen Union nicht dem Zweck einer Eigentumsübertragung, dem Verkauf oder dem Handel dienen.
Ausgenommen von diesen zuvor genannten Regelungen sind Einfuhren von Heimvögeln aus Andorra, den Färöern, Gibraltar, Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz und dem Staat Vatikanstadt, da für diese Tiere die gleichen Bestimmungen wie für beim Verbringen zwischen EU-Mitgliedstaaten anzuwenden sind."
Insgesamt würde ich das so verstehen, dass es fast unmöglich ist, die Nymphies von Österreich nach Deutschland zu bringen. Kommen sie aber z.B. aus der Schweiz, wäre es einfacher: da gelten die gleichen Richtlinien wie zwischen EU-Staaten.
Was ein Elend ...
MITNAHMEREGELUNGEN
- 04.08.2022
Reisen mit Heimvögeln
https://www.verbraucherportal-bw.de/site/pbs-bw-mlr-root/get/params_E40648752/2107373/vogel-kaefig-1.pngUm eine Einschleppung oder Ausbreitung der Aviären Influenza (sog. Geflügelpest oder Vogelgrippe) zu verhindern, herrschen seit 2005 bei der Einreise von Heimvögeln verschärfte Einfuhrbestimmungen. Der Begriff der Heimvögel umfasst alle Vogelarten, bei denen es sich nicht um Hühner, Truthühner, Perlhühner, Enten, Gänse, Wachteln, Tauben, Fasane, Rebhühner und Laufvögel handelt. Beispielsweise fallen Papageien und Sittiche unter den Begriff der Heimvögel.
Sollen die eigenen Heimvögel durch den Tierhalter oder einen durch ihn ermächtigten Person zu den erleichterten Bedingungen im Reiseverkehr mitgenommen werden, so ist die Tierzahl sowohl bei der Einreise aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat (Verbringen) als auch bei der Einfuhr (Eingang) aus einem Drittland nach Deutschland bzw. in das Gebiet der Europäischen Union begrenzt (siehe unten). Ferner dürfen das Verbringen bzw. der Eingang der Vögel in das Gebiet der Europäischen Union nicht dem Zweck einer Eigentumsübertragung, dem Verkauf oder dem Handel dienen.
Reiseverkehr aus Drittländern in die EU:
- Das Herkunftsland muss Mitglied der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) sein und es muss in der der Verordnung (EU) 2021/404 im Anhang IV, Teil I, XIV oder XIX gelistet sein.
- Die Tierzahl ist auf maximal 5 Vögel begrenzt. Sollten mehr Tiere eingeführt werden, so gelten die Vorgaben für den gewerblichen Eingang in das Gebiet der Europäischen Union.
- Zweckbestimmung ist weder eine Eigentumsübertragung, noch ein Verkauf oder der Handel mit den Tieren.
- Die Heimvögel müssen individuell mit einem nicht entfernbaren, dauerhaften und gut lesbaren Kennzeichen z. B. einem Fußring oder einem Transponder gekennzeichnet sein, welches mit einem alphanumerischen Code (Code aus Buchstaben und Zahlen) versehen ist. Das Kennzeichen muss im Vorfeld einer eventuellen Quarantäne angebracht werden.
- Tiergesundheitsgarantien für die einzuführenden Heimvögel:
- Amtliche Isolierung (Quarantäne) für 30 Tage im Vorfeld der Einfuhr oder
- Quarantäne für 14 Tage in Kombination mit Antigen- bzw. Genomnachweises bezüglich des Vorhandenseins von Aviären Influenza Viren der Subtypen H 5 und H7. Wobei die diesbezügliche Probenahme, frühestens 7 Tage nach Quarantänebeginn erfolgen darf oder
- Impfung der Heimvögel im Zeitraum von 6 Monaten bis maximal 6o Tage vor der Einfuhr durch einen ermächtigten Tierarzt oder einen amtlichen Tierarzt mit einem zugelassenen Lebendimpfstoff gegen das Virus der Aviären Influenza, welcher die Stämme H5 und H7 umfasst, sowie gemäß den Herstellerangaben ggf. eine Nachimpfung.
- Maximal 48 Stunden vor dem Verbringen eine klinische Untersuchung durch einen ermächtigten (ein von der Behörde für diese Zwecke beauftragter Tierarzt) oder amtlichen Tierarzt bezüglich des Vorhandenseins von Krankheitssymptomen. Im Nachgang an die klinische Untersuchung dürfen die Vögel keinen Kontakt mehr zu anderen Vögeln haben.
- Die Vögel müssen nach dem Eingang in das Gebiet der Europäischen Union unmittelbar zu der Haltungseinrichtung am Bestimmungsort verbracht werden. Dort müssen sie für weitere 30 Tage unter amtlicher Kontrolle verbleiben. Während dieses Zeitraum dürfen die Vögel nicht an Ausstellungen oder Shows etc. teilnehmen.
- Die Vögel müssen von einem amtlichen Tiergesundheitsbescheinigung (Verordnung (EU) 2021/1938; Anhang, Teil 1) und einer schriftlichen Erklärung (Verordnung (EU) 2021/1938; Anhang, Teil 2) des Halters bzw. einer durch ihn ermächtigte Person begleitet sein.
Ausgenommen von diesen zuvor genannten Regelungen sind Einfuhren von Heimvögeln aus Andorra, den Färöern, Gibraltar, Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz und dem Staat Vatikanstadt, da für diese Tiere die gleichen Bestimmungen wie für beim Verbringen zwischen EU-Mitgliedstaaten anzuwenden sind."
Insgesamt würde ich das so verstehen, dass es fast unmöglich ist, die Nymphies von Österreich nach Deutschland zu bringen. Kommen sie aber z.B. aus der Schweiz, wäre es einfacher: da gelten die gleichen Richtlinien wie zwischen EU-Staaten.
Was ein Elend ...