harpyja
Federleserin
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Naja, da gibts nicht mehr viel zu sagen - es ist nicht verboten, da das Hybridzucht-Verbot nur Greifvögel und Falken trifft. Man darf ja z.B. auch Stieglitze und Kanarienvögel kreuzen. Insofern rechtlich nicht verwerflich, das kann man so festhalten.Guten Abend
Naja, so ganz bin ich mit dem Ergebnis der Diskussion noch nicht zufrieden. Es sind doch jede Menge Spezialisten im Team und bis jetzt hat niemand den Sachverhalt auf den Punkt gebracht und die rein rechtliche Sitution dargestellt. Habt ihr Angst, eventuell was gegen die Falknerei auf der Burg Rabenstein zu melden?
Und Eulen werden im Gesetz ja anders behandelt als Greife. Beispiel, der falknerische Einsatz der Uhu's ist in D nicht erlaubt, bei Greifen sehr wohl.
Was ist nun Sache?
Der Freiflug von Eulen in Privathand ist seit jeher in D Grauzone - Jagd ist nicht beabsichtigt, aber Freiflug ist rein rechtlich Jagd.
Und auch der moralische Standpunkt ist streitbar, den haben wir ja schon besprochen.