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piaf
Foren-Guru
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Ivan, lies Dir zunächst den Fall bzw. die Umstände und das Urteil genau durch. es geht nicht um Vergrämung per Falke in Städten etc., sondern um das Einfangen mit einer speziellen Fangvorrichtung, Tötung durch den Falkner und Verfütterung der getöteten Stadttauben an diese Das Urteil führt zur situativen Definition als Schädling, je nach Bestandsaufkommen.
Die möglichen Folgen durch Verfütterung an seine Falken wie z.B. Infektionsstreuung werden z.B. nicht beachtet, weil sie nicht Thema des Gerichtsentscheides sind.
Gruß piaf
Die möglichen Folgen durch Verfütterung an seine Falken wie z.B. Infektionsstreuung werden z.B. nicht beachtet, weil sie nicht Thema des Gerichtsentscheides sind.
Gruß piaf