Moin Moin,
Quatsch ist daran (gesetzliche Bestimmungen zum Artenschutz) gar nichts. Jede Person darf lt. Gesetz Jung-/ hilflose Tiere zuerst einmal aufnehmen um diese gesund zu pflegen/ zur Selbstständigkeit zu bringen. Ist diese Hürde geschafft ist das Wildtier, nach entsprechender Vorbereitung, unverzüglich frei zu setzen.
1.Bei Fehlprägung/keiner guten Auswilderungsprognose ist es an die entsprechend zuständige Landesbehörde zu MELDEN, da bis dato ja NIEMAND weiss, das sich ein Wildtier in diesem Privathaushalt befindet.
2. Nach offizieller Meldung kann in Absprache mit der zuständigen Landesbehörde eine entsprechende Pflegestelle (diese sind dort i.d.R. Bekannt, da OFFIZIELL registriert) ausfindig gemacht werden, die den Vogel auch aufnimmt, bzw. evtl. eine Auswilderung doch noch ermöglicht/dies versucht.
3. Bei selbstständiger Suche und Abgabe an eine amtlich zugelassene Pflegestelle ist auch wiederum der Behörde der VERBLEIB des Wildtieres anzuzeigen, da ja sonst niemand weiss, wo es abgeblieben ist.
Wer meint sich über Internetplattformen von Gesetzlichen Regelungen zum Artenschutz befreien zu können, dem wünsche ich viel Spaß.
4. Wenn "Jemand" irgendwo in einer Voliere Platz hat, ist dies i.d.R. keine amtlich anerkannte/ registrierte Pflegestelle für Wildtiere.