Hallo,
wieso rausnehmen, der domestizierte Reisfink ist doch schon draussen, so steht es doch wortwörtlich in der Verordnung, die ich zitiert habe? Der Reisfink an sich kann natürlich nicht rausgenommen werden, da die Wildform im WA II steht, es wäre höchstens eine Listung in Anlage 5 möglich. Entsprechende Bestrebungen sind selbstverständlich zum Scheitern verurteilt.
Die Reaktion des Beamten auf den Meldeversuch von Rasti zeigt aber doch, dass der Beamte offenkundig von 2 Formen beim Reisfink ausgeht, einer meldepflichtigen und einer nicht-meldepflichtigen. Die Wortwahl ("echte") war natürlich etwas unglücklich, aber damit ist doch unzweifelhaft die meldepflichtige Wildform gemeint.
Das Problem scheint doch eher zu sein, dass eine klare Abgrenzung zwischen der Wildform und der domestizierten Form beim Reisfink bislang fehlt, zumal ja wohl auch immer wieder Wildfänge in die domestizierten Linien eingekreuzt wurden, solange noch Importe möglich waren. 25% mehr an Gewicht, div. Farbschläge und ein abweichendes Verhalten ist halt ein bißchen dünn, vor allem wenn man wildfarbene Tiere vor sich hat. Außerdem hat sich -im Gegensatz z.B. zum Kanaren-Girlitz/Kanarienvogel- hier auch keine andere Begrifflichkeit für die domestizierte Form entwickelt.
In Österreich ist der Reisfink aber zumindest amtlich als domestizierte Art festgestellt:
RIS - Ausnahmen von der Meldepflicht für die Haltung von Tieren zum Zweck der Zucht und des Verkaufs - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 30.10.2018
Allerdings befremdlicherweise auch wieder generell, d.h. eine Unterscheidung zwischen Wildform und domestizierter Form erfolgt hier offenbar auch nicht.
Bei meinen Internetrecherchen habe ich seitens der Halter/Züchter nirgends eine Argumentation gegen die Meldepflicht über §2 BArtSchV gefunden, der Paragraph scheint nicht geläufig zu sein.
Außerdem hatte ich den Eindruck, dass seitens der Behörden keine einheitliche Linie verfolgt wird.
Viele Grüße